Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz treten zum Jahresbeginn 2025 zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Der Bundesrat hat den Weg dafür Ende November 2024 freigemacht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen:
1. Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
Ab 2025 profitieren deutlich mehr Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.
Die Umsatzgrenzen wurden auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben. Damit können viele Selbstständige und kleinere Betriebe weiterhin auf die Ausweisung und Abführung von Umsatzsteuer verzichten.
2. Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen bis 30 kW (peak) auf allen Gebäudetypen sind ab 2025 von der Einkommensteuer befreit. Die Regelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden.
3. Senkung der Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft
Land- und Forstwirte müssen sich 2025 auf eine Senkung der Vorsteuerpauschale auf 7,8 % einstellen. Damit setzt der Gesetzgeber die bereits begonnene Anpassung weiter fort.
4. Verlängerte Fristen für Steuererklärungen mit Steuerberater
Für Steuererklärungen 2024 gelten neue Abgabefristen:
Ohne Steuerberater: bis 31. Juli 2025
Mit Steuerberater: bis 30. April 2026
4. Verlängerte Fristen für Steuererklärungen mit Steuerberater
Für Steuererklärungen 2024 gelten neue Abgabefristen:
Ohne Steuerberater: bis 31. Juli 2025
Mit Steuerberater: bis 30. April 2026
5. Bürokratieentlastung für Unternehmen
Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt mehrere Erleichterungen:
Verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 8 statt 10 Jahre
Höhere Schwelle für monatliche USt-Voranmeldung: 9.000 Euro
Anhebung der Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung auf 750 Euro
6. Weitere Änderungen im Überblick
Grundfreibetrag: steigt rückwirkend auf 11.784 € (2024) und 12.096 € (2025)
CO₂-Steuer: Erhöhung auf 55 € pro Tonne
Neue Sachbezugswerte: 333 € für Verpflegung, 282 € für Unterkunft
Inflationsausgleichsprämie: ausgelaufen zum 31.12.2024
Die Steueränderungen 2025 bringen sowohl Entlastungen als auch neue Pflichten mit sich. Besonders die Anhebung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer und die steuerliche Förderung von Photovoltaikanlagen bieten Chancen für viele Betriebe. Gleichzeitig sollten Unternehmen die neuen Aufbewahrungsfristen, Meldepflichten und Fristen im Blick behalten.
Unser Fazit